Netzentgelte
Gemäß Netzentgeltverordnung Strom sind die Entgelte für den Prozeß der Netznutzung zu veröffentlichen: Es gelten die nachgeordneten Preisblätter.
Netzentgelte gemäß §23a EnWG
Gültigkeit ab 1.1.2012 bis 31.12.2012
Gültigkeit ab 1.1.2011 bis 31.12.2011
Gültigkeit ab 1.1.2010 bis 31.12.2010
Gültigkeit ab 1.3.2009 bis 31.12.2009
Mehr- und Mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Wie in Abschnitt 4 des Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise (www.bdew.de) zu übernehmen.
Die Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens vom VDN auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.
Ab dem Abrechnungsbeginn 01.01.2006 werden diese Preise durch die Stromversorgung Greifswald mbH übernommen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich zum Erfüllungszeitpunkt geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mehr-und Mindermengenpreise Stand 13.12.2010
Verrechnung MS-Entnahmestelle mit Niederspannungsmessung
Falls eine 20kV - Entnahmestelle über keine Verrechnungsmesseinrichtung in dieser Spannungsebene verfügen sollte, kann ersatzweise im begründeten Ausnahmefall eine Verrechnungsmesseinrichtung in der 0,4kV Messebene verwendet werden.
Für diesen Fall werden 3% Umspannverluste im Rechnungsteil der Netzentgelte zur Abrechnung gebracht. Alle Rechnungsbestandteile (monatliche Differenzmenge Wirkarbeit, Blindarbeit und elektrische Leistung) werden durch die im Bereich der Abnahmestelle verursachten und nicht messtechnisch erfassten 3% Umspannverluste als Mengenerhöhung pauschal beaufschlagt. Diese sind Teil des Netto-Preises.
Ansprechpartner:
Rolando Tolzmann Tel: 03834 53 2322