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Netzanschluss

Gemäß §19 Energiewirtschaftsgesetz sind die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu veröffentlichen.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV). In Kraft getreten am 8.11.2006.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 

Anschlüsse über unsere in den Anlage zu den "Ergänzenden Bestimmungen der Stromversorgung Greifswald GmbH" angegebenen Bauweisen gelten als „Außergewöhnliche Hausanschlüsse“ und unterliegen speziellen dann zu erarbeitenden technischen Lösungen.


Grundsätzlich sind Begehren zu Netzanschlüssen über eine förmliche Anmeldung AAN-Formular durch ein zugelassenes Elektroausführungsunternehmen zu beantragen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Netzbereich der SVG grundsätzlich Gebäude mit einem Hauptpotentialausgleich im Sinne der DIN VDE 0100 Teil 410 und 540 ausgerüstet sein müssen.
Die Nachrüstung einer fehlenden wirksame Erdungsverbindung, gerade bei Gebäuden mit Baujahren vor 1990, ist im eigenen Interesse erforderlich. Es dient ausschließlich der Sicherheit der dort wohnenden Personen. In der aufgeführten Normung sind die Vorschriften beschrieben.
Für Rückfragen wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner.

 

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für Anschlussnutzung durch Letztverbraucher: Gemäß §49 EnWG und §§6(3) und 20 NAV sind die DIN 18012, die TAB_NS_Nord (gültig ab 1.8.2008) und das VDE-Regelwerk umzusetzen. Damit sind gleichzeitig die technischen Mindestanforderungen definiert.

Entsprechend §2(2) NAV ist ein Netzanschlussvertrag schriftlich abzuschließen. Bestehende Verträge sind im Sinne § 115 EnWG an die jeweils entsprechenden Vorschriften des EnWG und der Rechtsverordnung (NAV-Strom) nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

Anschlussvertrag-MS (Muster)

NAV-Netzanschlussvertrag-NS (Muster)

Baukostenzuschüsse für das Netzgebiet Greifswald:

Anschlussebene Niederspannung 54,27EUR/kW*

Anschlussebene Mittelspannung 76,72EUR /kW*

* zzgl. der zum Erfüllungszeitpunkt gültigen gesetzl. MWSt.



Ansprechpartner:
Doris Feldberg Tel: 03834 53 2436
Michael Holtz Tel: 03834 53 2198

Anschluss für Erzeugungsanlagen


Gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz haben wir unseren Mustervertrag für den Zugang zum Netz veröffentlicht.
Ein vollständiger Vertrag wird von uns individuell auf die Anschlusssituation angeboten.