Verkehrsmeldung
Fahrgastzählungen in den Bussen des Greifswalder Stadtverkehrs vom 08. bis 28. April 2024
09.04.2024
Vom 08. bis zum 28. April finden in des Bussen des Verkehrsbetriebs Greifswald verstärkt Kontrollen der Fahrausweise statt, um Fahrgastzählungen durchzuführen. Die Fahrgäste werden um Unterstützung und Verständnis gebeten. Diese Zählungen sind notwendig, um den Anteil der Fahrgäste, die mit Schwerbehindertenausweisen unterwegs sind, eindeutig zu ermitteln. Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH bittet deshalb darum, die Fahrausweise bereit zu halten. Die eingesetzten Kontrolleure können sich ausweisen, jedoch keine Serviceauskünfte erteilen, da sie keine Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes sind.
Hintergrund dieser Maßnahme ist: Menschen mit Beeinträchtigungen können nach dem IX. Sozialgesetzbuch kostenfrei den ÖPNV nutzen, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke vorliegt. Die Kosten für diese Beförderung werden Unternehmen erstattet. Wenn ÖPNV-Unternehmen mehr schwerbehinderte Fahrgäste befördern, als es der Pauschalsatz ausweist, ist durch die Unternehmen ein individueller Nachweis zu führen. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Schwerbehindertenerhebung, welche durch eine Ausführungsrichtlinie des Landes geregelt ist. Die Erhebung erfolgt in 4 genau vorgeschriebenen Perioden.
Weitere Erhebungen erfolgen in diesen Zeiträumen:
Sommerperiode: 29. Juli bis 18. August 2024
Herbstperiode: 04. bis 24.November 2024