Frostschäden an Wasserleitungen
Frost und Eis bringen nicht nur Winterfreuden. Mancher Haus- oder Wohnungseigentümer erinnert sich mit Schrecken an vereiste Wasseranschlüsse, Wasserzähler oder -leitungen. Auch hier gilt: vorbeugen ist besser als auftauen.
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Besonders frostgefährdet sind Leitungen ohne Wasserdurchfluss, erdverlegte Leitungen mit geringer Überdeckung oder freiverlegte Leitungen, z.B. zur Gartenbewässerung. Deshalb sollten im Winter nicht benötigte Leitungen abgesperrt und entleert werden. Zu beachten ist dabei, dass die Entnahmestelle und das Entleerungsventil geöffnet bleiben.
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Alternativ gibt es für freiliegende Wasserrohre oder Wasserzähler in frostgefährdeten Räumen wasserabweisendes und wärmedämmendes Isoliermaterial zum Umhüllen, welches das Einfrieren zumindest hinauszögert. Bei Dauerfrost können Frostwächter oder Heizbänder eingesetzt werden. Heizbänder schützen auch Leitungen und Armaturen gegen Einfrieren. Nähere Informationen hierzu bieten die Installationsbetriebe.
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Wasserzähler, die in einem Schacht im Freien liegen, sollten so frühzeitig gedämmt werden, dass die Erdwärme noch erhalten bleibt. Die Bedienung der Absperrhähne und der Wasserzähler darf durch die Dämmung aber nicht behindert werden.
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In leerstehenden Wohnungen oder Häusern sollte die Temperatur nicht unter vier Grad Celsius sinken. Werden die Räume nicht beheizt, empfiehlt es sich die Wasserleitungen zu entleeren. Wird die Heizung bei Minustemperaturen auf Null gestellt und dann wieder aufgedreht, können die Heizkörper und Heizungsrohre platzen und die Wohnung unter Wasser setzen.
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Bei Frostschäden an Wasserzählern sowie an Hausanschlussleitungen, d.h. an Leitungen, die vor dem Wassermesser liegen, ist der örtliche Wasserversorger zu verständigen – in Greifswald und Gützkow: die Servicezentrale der Stadtwerke.