Grundversorgung
Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG Zeitraum: 1.1.2007 bis 31.12.2009 (Feststellung aller drei Jahre jeweils zum 1.7. für die nächsten drei Kalenderjahre)
Erklärung zur Grundversorgung
Grundversorger für Strom-Haushaltskunden nach § 36 Abs.1 EnWG im Stromverteilnetz der Stromversorgung Greifswald GmbH ist:
Stromversorgung Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19-21
17489 Greifswald
-->Kontakt
Am 13. Juli 2005 trat das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Für unsere bisherigen Tarifkunden bedeutet dies, dass die bereits veröffentlichten Strompreise im Allgemeinen Stand 1. Januar 2005 weiterhin unverändert gelten.
Im Zuge unserer Veröffentlichungspflicht geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stromversorgung Greifswald GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der aufgrund neuer Gesetzeslage vorzunehmender Grundversorgung den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und dem Allgemeinen Tarif der Stadtwerke Greifswald GmbH für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung entsprechen.
Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen den Allgemeinen Preisen von Haushaltskunden in der Grundversorgung.
-->Preise/Produkte
-->Verordnung zur Grund- und Ersatzversorgung
-->ergänzende Bedingungen der Stromversorgung Greifswald GmbH (SVG) zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV), gültig ab 1.10.2007
Ansprechpartner:
Gunnar Nehls Tel: 03834 53 2345