Rechnungserläuterungen
Nach der Zählerablesung im November kommt die Jahresrechnung der Stadtwerke. Für die meisten Kunden Grund genug sich intensiver mit ihrem Energie- und Wasserverbrauch auseinander zu setzen.
Stadtwerkerechnung - leicht erklärt wird derzeit überarbeitet.
Ein erheblicher Teil des Familienbudgets muss als Abschlagsbetrag monatlich für die Stadtwerke-Leistungen eingeplant werden. Mit der Jahresrechnung wird gewissermaßen reiner Tisch gemacht, die Kunden und die Stadtwerke erfahren, wo sie stehen.
Kunden, die man nicht persönlich erreichte, erhielten Ablesekarten und wurden um Selbstablesung gebeten. Wo dennoch kein Zählerstand vorlag, erfolgte die Schätzung des Energie- und Wasserverbrauches. Die Jahresrechnungen wurden verschickt und bestehende Guthaben erstattet, bzw. Restforderungen wurden fällig. Der neue Abschlag wird auf der Grundlage des Verbrauches im letzten Abrechnungszeitraum und der aktuellen Preise jeweils für das kommende Jahr berechnet. Wenn sich die Personenanzahl in einem Haushalt verändert oder z.B. ein neues Großgerät angeschafft wurde, kann es sinnvoll sein, den Abschlagsbetrag nach Rücksprache mit dem Kundenzentrum anzupassen.
Warum können sich Abschläge jedes Jahr ändern?
Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr die tatsächlichen Energieverbräuche des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte die zukünftigen monatlichen Abschläge zu errechnen. Da sich Verbräuche und auch Preise innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern können, müssen diese bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden.
Wieso zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?
Die Beträge für Energie- und Wasser sind jeweils am 15. für den laufenden Monat fällig. Das heißt, am 15. muss der Betrag dem Versorgungsunternehmen zur Verfügung stehen. Die Zahlungen sind festgelegt von Januar bis November. Der Dezember bleibt dem gegenseitigen Zahlungsausgleich vorbehalten, hierfür wird eine Jahresendabrechnung erstellt.
Zuviel gezahltes Geld erhält der Kunde im Dezember zurück, zu wenig entrichtetes Entgelt wird nachgefordert.
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Bequemer geht´s mit erteilter Einzugsermächtigung, dann werden die Beträge automatisch und fristgerecht von den Stadtwerken abgebucht.
Besonderheit:
Sollten Sie die Zahlung jeweils zum 1. des Monats wünschen, werden im Zeitraum Februar – November nur 10 Abschläge gefordert, hierbei fallen die Abschlagsbeträge geringfügig höher aus.
Hinweis:
Desto kleiner Sie die Abschlagsbeträge wählen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit am Ende des Jahres einen höheren Rechnungsbetrag zahlen zu müssen.
Wie kann ich meinen monatlichen Abschlagsbetrag ändern?
Abschlagsbeträge können per Telefon, Brief, E-Mail oder Fax geändert werden.
--> Kundenzentrum
oder seit November 2008 auch im Onlineportal