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Internet der Stadtwerke Greifswald GmbH

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Ein-, Aus- oder Umzug

+++Was muss ich tun, wenn ich ein-, aus- oder umziehe? +++

Benötigt wird ein Wohnungsübergabeprotokoll mit den Zählerständen aller Energiearten, mit denen ein Vertrag beabsichtigt wird. Laut Gesetz soll dies 14 Tage vor dem Ein-, Aus- oder Umzug mit dem Versorgungsunternehmen abgestimmt werden. Die Praxis handhabt dies jedoch anders. Die Ummeldung bzw. Anmeldung sollte eine Woche vor oder nach dem Ein-, Aus- oder Umzug schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen. Ein persönlicher Besuch bei uns im Kundenzentrum ist natürlich auch möglich.

  • Für private Kunden sind folgende Daten erforderlich:
    - Kundennummer (soweit vergeben)
    - Zählernummer und Zählerstand
    - Angaben zur Person (Name, Anschrift, evtl. Rechnungsanschrift falls diese von der eigenen abweicht, Geburtsdatum und   evtl. Telefonnummer)
    - Gewünschter Abschlag als monatlicher Festbetrag
    - Übergabetag
    - Bei Einzugsermächtigung Angabe der Bankverbindung

Für gewerbliche Kunden außerdem:
- Name der Firma
- Registergericht Nummer

Sie können zwischen folgenden Zahlungsmodalitäten wählen:
- Einzugsermächtigung
- Dauerauftrag
- Bareinzahlung im Kundenzentrum oder bei Ihrer Bank

Wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnung sind, ist dies anzuzeigen.

 

Unser Service für Sie!

Bei einem Umzug gibt es viel zu beachten. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick damit nichts vergessen wird.