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Leitungsauskunft

Die Stadtwerke weisen auf die Verpflichtung zur Einholung einer Leitungsauskunft bei Tiefbauarbeiten hin: Danach sind alle Auftraggeber verpflichtet, vor Baubeginn im Stadtgebiet Greifswald Auskunft über die Lage von unterirdischen Versorgungsleitungen bei den Stadtwerken einzuholen. Im Schadensfall werden die Verursacher zur Kasse gebeten.

Bitte beachten Sie dazu die Leitungsschutzanweisung!

Den bauausführenden Firmen wird empfohlen, allen Mitarbeitern den Inhalt dieser Leitungschutzanweisung bekanntzugeben. Die in der Leitungsschutzanweisung enthaltene 1-seitige Kurzfassung "Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen" ist auf der Baustelle vorzuhalten.

Kurzfassung „Merkblatt zum Schutz unterirdischer Leitungen“

 

für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen

 

Wer an Versorgungsleitungen in öffentlichen und privaten Grundstücken Schäden verursacht, setzt sich den Schadenersatzansprüchen des Betreibers aus und kann darüber hinaus strafrechtlich mit Höchststrafen bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug und zwar auch dann, wenn die Delikte fahrlässig begangen werden, zur Verantwortung gezogen werden. Zur Verhütung von Schäden - auch an den Umhüllungen der Leitungen - muss daher bei den Arbeiten Folgendes beachtet werden:

1.         Rechtzeitige Erkundigung

nach dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen bei der SWG und allen anderen in Betracht kommenden Versorgungsträgern und Einsichtnahme der Pläne auf der Baustelle unmittelbar vor Baubeginn.

2.         Im unmittelbaren Bereich von Versorgungsleitungen

dürfen Erdarbeiten nur in Handschachtung und mit größter Vorsicht durchgeführt werden. Freigelegte Leitungen sind vor jeglicher Beschädigung zu schützen und gegen Lageveränderungen fachgerecht abzusichern. Widerlager dürfen nicht hintergraben oder freigelegt werden.

3.         Jede Beschädigung von Versorgungsleitungen ist sofort der SWG zu melden.

4.         Freigelegte Versorgungsleitungen sind in Abstimmung mit der SWG entsprechend den einschlägigen Regeln und Richtlinien wieder zu verfüllen.

5.         Maßnahmen bei Beschädigungen von Erdkabeln, Freileitungen und Rohrleitungen:

Wird ein Erd- oder Freileitungskabel beschädigt oder gerissen bzw. eine Rohrleitung so beschädigt, dass eine Leckage vorliegt, sind sofort Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen:

-       Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern.

-       Schadenstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern.

-       Den Schaden sofort an SWG melden.

-       Erforderlichenfalls Polizei und/ oder Feuerwehr benachrichtigen.

-       Das Personal darf die Baustelle nur mit Zustimmung der SWG verlassen.

Einzuleitende Maßnahmen mit SWG und ggf. mit weiteren zuständigen Dienststellen abstimmen.

Strom

Bei beschädigten Stromversorgungskabeln, die unter Spannung stehen, besteht die Gefahr von Leib und Leben der Arbeiter, Baggerfahrer u.a. Personen durch Starkstromeinwirkung.

Gas

Bei ausströmendem Gas besteht Zünd- / Explosionsgefahr. Deshalb Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden, keine elektrischen Anlagen bedienen, s o f o r t alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen. Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen. Falls Gas ausgetreten ist, Türen und Fenster öffnen.

 

Wasser

Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung.

 

Bei Gefahr im Verzug und bei Störungen sind die Stadtwerke unter folgender Telefonnummer immer zu erreichen:

 

>>  Rund um die Uhr   /  bei Tag und bei Nacht  <<

 

                          Strom, Wasser:         03834 53-2525                          Gas:          03834 53-2600