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Können mehrere Rollstuhlfahrer mit einem Bus befördert werden?

Die EU-Richtlinie zur Beförderung von Rollstuhlnutzern in Stadtlinienbussen wurde nun praxisbezogen modifiziert und lässt auch in Fahrzeugen mit nur einem normgerechten Rollstuhlplatz, mehrere Rollstühle zu. Neben der Beförderung auf den gemäß EU-Richtlinie 2001/85/EG gesicherten Stellplätzen (die auch so gekennzeichnet sein sollen) wird die Beförderung weiterer Fahrgäste im Rollstuhl auf nicht der vorgenannten Norm entsprechenden Stellflächen zugelassen.

Es gibt also keine bustypenbezogenen Unterschiede mehr bei der Rollstuhlbeförderung.

  • Entscheidend für die Mitnahme von Personen, auch von Fahrgästen im Rollstuhl, ist demnach die Einhaltung der zulässigen Gesamtanzahl der beförderten Personen und der zulässigen Gesamtmasse des mitgeführten Gepäcks. Außerdem muss die Beförderungssicherheit für alle Fahrgäste gewährleistet sein.

Bis vor Kurzem war  die Mitfahrmöglichkeiten von Rollstuhlfahrern in Linienbussen begrenzt. So schrieb die EU verbindlich fest, wie der Aufstellplatz für Rollstuhlfahrer ausgestaltet werden muss. Dies bedeutete konkret: In Linienbussen, die Baujahr 2005 und jünger sind und damit zwingend unter die neue EU-Richtlinie fallen, ist die Mitnahme eines zweiten Rollstuhls auf Grund der Brüsseler Verordnung ausgeschlossen. Hintergrund des Erlasses dieser Verordnung war, dass zwingend ein gesicherter Platz für Rollstuhlfahrer in Bussen vorhanden sein muss. Das Augenmerk fiel hierbei auf weniger entwickelte EU Länder.