Primärenergiefaktor
Das Institut für Energietechnik der TU Dresden hat für die Fernwärmeversorgungssysteme der Stadtwerke Greifswald günstige Primärenergiefaktoren zertifiziert.
Zertifikate zum Primärenergiefaktor für jedes Teilnetz:
Für das Netz-Heizkraftwerk und das Altstadt-Netz und somit 95 Prozent des Greifswalder Wärmenetzes, werden bei Neubauten die Anforderungen des EEWärmeG (2009) erfüllt. Eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ist bei Fernwärmeversorgung nicht notwendig. Die Fernwärme ist aufgrund ihrer umweltfreundlichen Erzeugung aus mindestens 50% Kraft-Wärme-Kopplung den erneuerbaren Energien gleichgestellt, entsprechend § 7 Nr.3 EEWärmeG (2009) und Nummer VII der Anlage zum EEWärmeG (2009).
Mit Fernwärme sparen Vermieter und Bauherren beim Häuslebauen und Modernisieren
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Seit 01. Februar 2002 gelten die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die bisher in der Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) getrennt geregelten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an die Versorgungstechnik wurden darin neu formuliert. Wesentliches Ziel dieser Verordnung ist es, die Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand stärker als bisher auszuschöpfen und die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem aktuell erreichten Standard zu verbessern. Dadurch sollen klimaschädliche CO2-Emissionen verringert werden. Zentraler Grenzwert ist daher zukünftig der Jahres-Primärenergiebedarf, d.h., der für die Beheizung notwendige gesamte Primärenergiebedarf.
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Damit können Häuslebauer und Sanierer von Bestandsgebäuden Geld beim Gebäudewärmeschutz sparen, denn der Primärenergiefaktor geht beim Neubau und bei der Sanierung eines Gebäudes mit in die Berechnungen des Architekten oder Bauplaners ein. Je günstiger – also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden.
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für Neubauten sogenannte Energiebedarfsausweise vor. Auch für Bestandsgebäude sollen diese Energiebedarfsausweise obligatorisch werden. Eine zentrale Rechengröße der Energiebedarfsausweise, an der sich Vermieter, Käufer und Bauherren beim Modernisieren bzw. Bauen orientieren, sind die Primärenergiefaktoren.