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Fragen zu Erdgas

Häufig gestellte Fragen: 1.-7. Zur Preissenkung Erdgas am 1.11.2009 und 8. - 22. zum Umgang mit Erdgas

1. Warum senken die Stadtwerke die Preise?
Sinkende Ölpreise des vergangenen halben Jahres wirken sich positiv auf die Erdgasbeschaffungskosten für die Stadtwerke aus. Diese Entlastung geben wir an unsere Kunden weiter.

2. Warum fallen die Preissenkungen nicht höher aus?
Die Stadtwerke Greifswald geben die Preisentlastungen bei den Beschaffungskosten im vollen Umfang weiter. Der Endkundenpreis besteht jedoch nicht allein aus dem Gaseinkauf, sondern setzt sich aus drei großen Bestandteilen zusammen: den Beschaffungs- und Vertriebskosten, den Steuern und Abgaben, sowie den Kosten für den Transport des Gases (Netznutzungsentgelte).
Die Unternehmen ziehen keinen Vorteil aus niedrigeren Beschaffungskosten, sondern geben diese als Preissenkungen an die Endkunden weiter.

3. Wieso wirkt sich der sinkende Ölpreis nicht unmittelbar auf die Erdgaspreise aus?
In den unternehmensindividuellen Beschaffungsverträgen sind unterschiedliche Preisformeln definiert, die jedoch alle einen zeitlichen Verzug der Anpassung des Erdgas- zum Ölpreis beinhalten. Der Ölpreis wird über einen Referenzzeitraum von mehreren Monaten beobachtet, anschließend wird die durchschnittliche Preisentwicklungsrate für diesen Zeitraum ermittelt. Der Erdgaspreis verändert sich dann so, wie es der Ölpreis im vorherigen Referenzzeitraum durchschnittlich getan hat.
Ein positiver Effekt dieser Verfahrensweise für Verbraucher ist es, dass starke Preisausschläge gedämpft werden und die Entwicklung der Erdgaspreise für Verbraucher kalkulierbarer wird. Sowohl Preissteigerungen als auch -senkungen werden immer verzögert und über einen längeren Zeitraum geglättet weitergegeben. Dem Kunden entstehen dadurch keinerlei Nachteile.

4. Der Ölpreis sinkt bereits seit Monaten. Warum erfolgt die Preissenkung bei Erdgas erst jetzt?
Die Ausgestaltung der unternehmensindividuellen Beschaffungsverträge und der darin definierten Preisformeln sind unterschiedlich. Jedes der über 700 Erdgasunternehmen bezieht Erdgas aus unterschiedlichen Quellen und über individuelle Verträge. Der Zeitverzug zum Ölpreis ergibt sich aus der unternehmensindividuellen Vertragsgestaltung bei der Erdgasbeschaffung. Preissenkungen auf der Beschaffungskostenseite gaben und geben die Stadtwerke stets an die Kunden weiter. Dies zeigt die Praxis in der Vergangenheit.

5. Warum sinken die Preise bei anderen Energieunternehmen stärker als bei den Stadtwerken Greifswald?
In der Erdgas-Beschaffung verfolgen über 700 Unternehmen in Deutschland unternehmensindividuelle Strategien. Durch die verschiedenen Vorlieferanten, Vertragslaufzeiten, Beschaffungsverträge und darin enthaltener Anpassungsformeln wirken sich die Gaspreissenkungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus.
Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass Senkungen an die Kunden weitergeben werden und über einen längeren Zeitraum betrachtet für jeden Kunden wirksam werden.
Prinzipiell nutzen wir alle Möglichkeiten, um Erdgas für unsere Kunden preisgünstig zu beschaffen. Schließlich stehen wir im Wettbewerb und wollen unseren Kunden Erdgas zu den bestmöglichen Konditionen anbieten.

6. Sind weitere Erdgaspreissenkungen zu erwarten?
Die Stadtwerke nutzen alle Möglichkeiten, um seinen Kunden wettbewerbsfähige Preise zu bieten. Günstigere Beschaffungskosten werden wir an unsere Kunden weitergeben. Die weitere Entwicklung ist abhängig von der Situation auf dem weltweiten Energiemarkt und der Entwicklung der Ölpreise. Sollten diese erneut sinken, werden wir diese Reduzierung selbstverständlich weitergeben.

7. Werden die Erdgaspreise wieder steigen?
Für Preissteigerungen trifft dasselbe Prinzip wie für Senkungen zu: Auch diese würden natürlich mit einem zeitlichem Verzug weitergegeben werden.
Trotz der aktuellen konjunkturellen Abkühlung ist langfristig mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Energie zu rechnen. Diese wird die Beschaffungskosten auch für Erdgas erhöhen und damit Auswirkungen auf die Preise haben. Die Frage nach einer effizienten, klimaschonenden Energienutzung bleibt daher langfristig relevant.

8. Ist Erdgas giftig?
Nein, Erdgas ist ungiftig. Das Einatmen ist völlig ungefährlich. Früher wurde so genanntes Stadtgas verwendet. Dieses war giftig und führte zu dem allgemeinen Vorurteil, dass Gas generell gesundheitsschädlich ist.


9. Wann kann Erdgas explodieren?
Nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft (Sauerstoff) kann Erdgas explodieren. Der kritische Bereich liegt dann vor, wenn in einem geschlossenen Raum Erdgas mit einem Anteil von rund 5 bis 15 Prozent in der Umgebungsluft vermischt ist.


10. Wenn ich Erdgasgeruch wahrnehme, besteht dann schon Gefahr?
Normalerweise nicht. Alle Gasversorgungsunternehmen setzen dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Duftstoff bei, der auch geringste Konzentrationen bereits deutlich wahrnehmbar macht. Bei einem undichten Gasherd beispielsweise stinkt es in der Küche schon nach wenigen Minuten abscheulich, obwohl die Konzentration in der Raumluft noch unterhalb von 0,5 Prozent liegt. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Geruchskarte zur Verfügung, damit man sich den Gasgeruch "merken" kann.


11. Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?
Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um von außerhalb Ihr Gasversorgungsunternehmen für Greifswald (53 26 00) oder die Feuerwehr anzurufen. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Handy nur außerhalb.


12. Kann Gas seinen charakteristischen Geruch verlieren?
Obwohl in geringen Mengen beigesetzt, stinkt der Geruchsstoff abscheulich. Wenn irgendwo im Haus eine Undichtigkeit eintritt, dann riechen Sie es sehr schnell. Sollte aber Erdgas aus einem feuchten Boden strömen, so kann es eine Verzögerung geben, bis man den Geruch wahrnimmt, weil der Boden einen Teil des Geruchsstoffes aufnimmt. 


13. Soll ich bei Gasgeruch den Haupthahn im Keller betätigen?
Falls Sie sich zufällig gerade im Keller befinden, wenn Sie Gas riechen, können Sie das noch tun. Ansonsten: Siehe 4. Sie sollten nicht noch extra in den Keller gehen, um den Absperrhahn zu schließen.


14. Was ist, wenn der Gasgeruch vor dem Haus wahrgenommen wird?
Erdgas an der freien Luft ist zwar nicht ungefährlich, weil es durch Funken entzündet werden kann. Dann aber brennt es und kann nicht explodieren. Wenn auf offener Straße Gas in Brand gerät: Nicht löschen! Solange es brennt, kann es sich nicht mehr im Untergrund verteilen. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr und verständigen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen!


15. Sind die Absperrvorrichtungen ausreichend gegen Feuer gesichert?
Jeder Absperrhahn muss mindestens 30 Minuten lang einem Feuer widerstehen können. Sollte er danach undicht werden, so besteht keine direkte Explosionsgefahr. Der wahrscheinlichste Fall: Die Absperreinrichtung wird durch Brandeinwirkung von mehr als 30 Minuten undicht. Dann kann Erdgas austreten und in Brand geraten. Brennendes Gas kann nicht explodieren.


16. Kann mein Gasheizgerät ausgehen und strömt dann Gas aus?
Seit einigen Jahren muss vor jedem Gasgerät eine sog. Mangelsicherung eingebaut werden. Geht die Flamme aus, so wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Früher erfolgte dies mechanisch, heute meist elektronisch.


17. Warum liest man in der Zeitung so häufig über Gasunglücke?
Gasunglücke haben wie Flugzeugunglücke meist größere Auswirkung, die für entsprechendes öffentliches Interesse sorgen. Das Statistische Bundesamt hat bereits vor einer Reihe von Jahren die Erfassung von Gasunglücken eingestellt, weil sie so selten sind. In vielen Fällen werden auch Gasunglücke genannt, die nichts mit Erdgas zu tun haben, zum Beispiel Flüssiggas oder technische Gase.


18. Was ist die häufigste Ursache für Gasunglücke?
Zu über 95 Prozent passieren Gasunglücke wegen Leichtsinns, wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Leichtsinn ist es, die Gasleitung unter der Kellerdecke als Aufhängung für Gegenstände aller Art zu benutzen. Fahrlässig ist es, wissentlich monatelang mit undichten Gasanlagen zu leben oder selbst Gasleitungen/Anlagen reparieren zu wollen. Vorsätzlich sind Manipulationen an Anlagen, sei es, um Gas zu stehlen oder in selbstmörderischer Absicht. Andere Ursachen sind meist Bauarbeiten, bei denen Leitungen beschädigt werden. 


19. Auf welche vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen muss ich im Zusammenhang mit Gasanlagen achten?
Vor allem: Eine ständige Be- und Entlüftung der Räume, in denen Gasanlagen stehen. Erdgas ist leichter als Luft und sucht sich immer einen Weg ins Freie. Kellerräume mit Gasanlagen sollen immer einen Abzug nach außen unmittelbar unter der Kellerdecke haben. Am besten lässt man bei Neuanlagen die Gaszähler unter einem Kellerfenster aufhängen und sorgt über dem Gasherd für entsprechenden Luftabzug, z.B. durch eine Dunsthaube mit Außenkamin.


20. Muss ich eine Gasanlage extra versichern?
Nein! Die Versicherer wissen, wie gering das Risiko ist, das von Gasanlagen ausgehen kann, und erheben keine zusätzlichen Prämien. Alleine das ist schon Beweis für viele, dass Gasanlagen nicht gefährlich sind.


21. Darf ich einen Gaszählraum abschließen, um unbefugtes Betreten zu verhindern?
Uneingeschränkt ja !! Aber Sie dürfen die Tür zu einem Gaszählerraum nicht mit Möbeln, Sperrmüll o.ä. zustellen.


22. Wie oft und von wem sollten Anlagen überprüft werden?
Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten. Fragen Sie Ihren Greifswalder Gas-Installateur nach dem neuen "Sicherheits-Check für Gasanlagen".